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   OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2019 - 11 S 11.18   

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OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2019 - 11 S 11.18 (https://dejure.org/2019,39427)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.11.2019 - 11 S 11.18 (https://dejure.org/2019,39427)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. November 2019 - 11 S 11.18 (https://dejure.org/2019,39427)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 22 KrWG, § 62 KrWG, § 146 VwGO
    Abfallrechtliche Anordnung an Abfallerzeuger zur Rückholung vermischter Abfälle nach Insolvenz des Entsorgers; Fortdauer der Entsorgungspflicht bei Drittbeauftragung; Störerauswahl und Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 103 GG, § 22 KrWG, § 80 VwGO, § 62 KrWG, § 146 VwGO
    Abfallrechtliche Ordnungsverfügung; Beauftragung eines Dritten mit der Entsorgung; Anordnung der Rückholung nach Insolvenz des beauftragten Entsorgers; Begründungsanforderung gem. § 80 Abs. 3 VwGO; Verantwortlichkeit des Abfallerzeugers gem. § 22 KrWG; ununterscheidbare ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.06.2007 - 7 C 5.07

    Abfallbesitzer, Entsorgungspflicht des; Abfallbesitz; Abfallerzeuger, Besitz des;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2019 - 11 S 11.18
    Zur (anteiligen) Verantwortlichkeit des Abfallerzeugers für einem Dritten überlassene Abfälle bei deren Vermischung mit gleichartigen Abfällen anderer Erzeuger und teilweiser Verwertung der Gesamtmenge (im Anschluss an BVerwG, Urteil v. 28. Juni 2007 - 7 C 5.07 -).(Rn.18).

    Wie bereits das Bundesverwaltungsgerichts in seiner Entscheidung vom 28. Juni 2007 zur Vorgängerregelung des § 16 Abs. 1 KrW-/AbfG (- BVerwG 7 C 5.07 -, juris Rn 15 ff.) festgestellt habe, reiche es vielmehr aus, dass der Antragsgegner substantiiert darstellen könne, dass die Antragstellerin "im maßgeblichen Zeitpunkt" eine entsprechende Abfallmenge an die Insolvenzschuldnerin geliefert habe, "derartige Abfälle" sich noch immer auf dem Betriebsgelände befänden und die Antragstellerin nicht im Rahmen ihrer Pflichten nach § 22 KrWG in der Lage sei darzulegen, dass eben diese Abfälle endgültig und ordnungsgemäß entsorgt worden seien.

    Diese Einwände sind an der auch vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 28. Juni 2007 - 7 C 5.07 -, juris Rn 15 ff., 22 f.; hieran festhaltend BVerwG, Beschluss v. 14. April 2014 - 7 B 26.13 -, juris Rn 10) zu messen, ausweislich derer ein zur Entsorgung Verpflichteter, der einen Dritten mit der Erfüllung seiner Entsorgungspflicht beauftragt und diesem den Besitz an den zu entsorgenden Abfällen überträgt, weiter für die Erfüllung seiner Entsorgungspflicht verantwortlich bleibt.

    Da sich seine Entsorgungspflicht auf Abfälle gleicher Art entsprechend seinem Anteil an der Gesamtmenge bezieht, erlischt seine Entsorgungspflicht (nur) quotal in dem Umfang, in dem bezogen auf die Gesamtmenge noch eine Verwertung stattgefunden hat (vgl. Neumann, Anmerkung zu BVerwG, Urteil v. 28. Juni 2007 - 7 C 5.07 -, jurisPR-BVerwG 19/2007, Anm. 6, unter D.).

    Die unter Hinweis auf eine Entscheidung des Senats (Beschluss v. 17. April 2007 - 11 S 54.06 -, juris) begründete Annahme des Verwaltungsgerichts, dass der für die T... bestellte Insolvenzverwalter im konkreten Fall nicht habe in Anspruch genommen werden können, weil er den Anlagenbetrieb nach Insolvenzeröffnung nicht fortgeführt und "die Abfälle" - präziser insoweit der zu Recht auf das Betriebsgrundstück abstellende Bescheid des Antragsgegners (vgl. S. 6 des Bescheides) - aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben habe, entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach mit Aufgabe des Besitzes an einem Grundstück und dem damit verbundenen Verlust des Besitzes an den dort lagernden Abfällen auch die Entsorgungspflicht des bisherigen Abfallbesitzers entfalle (BVerwG, Urteil v. 22. Juli 2004 - 7 C 17.03 -, juris Rn 16; hieran hält auch das Urteil v. 28. Juni 2007 - 7 C 5.07 -, juris Rn 15, fest) wird mit der fristgemäßen Beschwerdebegründung nicht substantiiert in Frage gestellt.

  • BVerwG, 22.07.2004 - 7 C 17.03

    Immissionsschutzrechtliche Anordnung; nicht genehmigungsbedürftige Anlage;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2019 - 11 S 11.18
    Die unter Hinweis auf eine Entscheidung des Senats (Beschluss v. 17. April 2007 - 11 S 54.06 -, juris) begründete Annahme des Verwaltungsgerichts, dass der für die T... bestellte Insolvenzverwalter im konkreten Fall nicht habe in Anspruch genommen werden können, weil er den Anlagenbetrieb nach Insolvenzeröffnung nicht fortgeführt und "die Abfälle" - präziser insoweit der zu Recht auf das Betriebsgrundstück abstellende Bescheid des Antragsgegners (vgl. S. 6 des Bescheides) - aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben habe, entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach mit Aufgabe des Besitzes an einem Grundstück und dem damit verbundenen Verlust des Besitzes an den dort lagernden Abfällen auch die Entsorgungspflicht des bisherigen Abfallbesitzers entfalle (BVerwG, Urteil v. 22. Juli 2004 - 7 C 17.03 -, juris Rn 16; hieran hält auch das Urteil v. 28. Juni 2007 - 7 C 5.07 -, juris Rn 15, fest) wird mit der fristgemäßen Beschwerdebegründung nicht substantiiert in Frage gestellt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2007 - 11 S 54.06

    Heranziehung des zustandsverantwortlichen Insolvenzverwalters nach Freigabe des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2019 - 11 S 11.18
    Die unter Hinweis auf eine Entscheidung des Senats (Beschluss v. 17. April 2007 - 11 S 54.06 -, juris) begründete Annahme des Verwaltungsgerichts, dass der für die T... bestellte Insolvenzverwalter im konkreten Fall nicht habe in Anspruch genommen werden können, weil er den Anlagenbetrieb nach Insolvenzeröffnung nicht fortgeführt und "die Abfälle" - präziser insoweit der zu Recht auf das Betriebsgrundstück abstellende Bescheid des Antragsgegners (vgl. S. 6 des Bescheides) - aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben habe, entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach mit Aufgabe des Besitzes an einem Grundstück und dem damit verbundenen Verlust des Besitzes an den dort lagernden Abfällen auch die Entsorgungspflicht des bisherigen Abfallbesitzers entfalle (BVerwG, Urteil v. 22. Juli 2004 - 7 C 17.03 -, juris Rn 16; hieran hält auch das Urteil v. 28. Juni 2007 - 7 C 5.07 -, juris Rn 15, fest) wird mit der fristgemäßen Beschwerdebegründung nicht substantiiert in Frage gestellt.
  • BVerwG, 14.04.2014 - 7 B 26.13

    Abfall zur Verwertung; Abfall zur Beseitigung; Abfallverbringung; Grüne Liste;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2019 - 11 S 11.18
    Diese Einwände sind an der auch vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 28. Juni 2007 - 7 C 5.07 -, juris Rn 15 ff., 22 f.; hieran festhaltend BVerwG, Beschluss v. 14. April 2014 - 7 B 26.13 -, juris Rn 10) zu messen, ausweislich derer ein zur Entsorgung Verpflichteter, der einen Dritten mit der Erfüllung seiner Entsorgungspflicht beauftragt und diesem den Besitz an den zu entsorgenden Abfällen überträgt, weiter für die Erfüllung seiner Entsorgungspflicht verantwortlich bleibt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2018 - 1 B 1024/18

    Untersagung der Besetzung eines Dienstpostens mit einem Bewerber durch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2019 - 11 S 11.18
    Ein erstinstanzlich unterlaufener Gehörsverstoß wird durch Berücksichtigung des Vorbringens im Beschwerdeverfahren geheilt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. November 2016 - OVG 11 S 56.16 -, juris Rn 8, und vom 9. August 2011 - OVG 2 S 8.11 - EA, S. 10 m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 22. August 2018 - 1 B 1024/18 -, juris Rn 9 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2016 - 11 S 56.16

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei überlangem Studium

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2019 - 11 S 11.18
    Ein erstinstanzlich unterlaufener Gehörsverstoß wird durch Berücksichtigung des Vorbringens im Beschwerdeverfahren geheilt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. November 2016 - OVG 11 S 56.16 -, juris Rn 8, und vom 9. August 2011 - OVG 2 S 8.11 - EA, S. 10 m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 22. August 2018 - 1 B 1024/18 -, juris Rn 9 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2021 - 11 S 78.21

    Genehmigung einer Fahrzeugfabrik - Zulassung des vorzeitigen Beginns - Eilantrag

    Da die Beschwerde innerhalb des durch § 146 Abs. 4 VwGO gezogenen Rahmens eine das übergangene Vorbringen einbeziehende Überprüfung ermöglicht, wird der erstinstanzlich unterlaufene Gehörsverstoß indes durch die Berücksichtigung des Vorbringens im Beschwerdeverfahren geheilt (st. Rspr. des Senats, z.B. OVG, Beschluss v. 14. November 2019 - OVG 11 S 11.18 - juris Rn 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2021 - 11 B 20.16

    Beräumungsanordnung; Anlage zur Behandlung nicht gefährlicher Abfälle; Insolvenz

    Danach bleibt die Verantwortlichkeit eines zur Beseitigung von Abfall Verpflichteten mit Blick auf die hiermit verbundene Aufgabe der tatsächlichen Sachherrschaft bis zum endgültigen und ordnungsgemäßen Abschluss der Beseitigung nur bestehen, wenn er Dritte mit der Erfüllung seiner Pflicht beauftragt hat (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 14. April 2014 - 7 B 26.13 - juris, Rn. 10; Beschluss des Senats vom 14. November 2019 - OVG 11 S 11.18 - juris, Rn. 20).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - 4 S 1.23

    Beschwerde - Konkurrentenrechtsschutzverfahren - Hochschullehrerin - rechtliches

    Ein erstinstanzlich unterlaufener Gehörsverstoß würde durch die hier erfolgte Berücksichtigung des Vorbringens der Antragstellerin im Beschwerdeverfahren geheilt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. November 2019 - OVG 11 S 11.18 - juris Rn. 10; Beschluss vom 28. September 2023 - OVG 4 S 41/23 - EA S. 3; Beschluss vom 28. November 2022 - OVG 4 S 20/22 - juris Rn. 41).
  • OVG Thüringen, 30.09.2022 - 4 EO 501/22

    Verlegung eines Wasserzählers wegen überlanger Grundstücksanschlussleitung

    Mithin wird ein etwaiger erstinstanzlicher Gehörsverstoß durch Berücksichtigung des Vorbringens im Beschwerdeverfahren geheilt (ThürOVG, Beschluss vom 25. März 2020 - 1 EO 594/19 - vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. November 2019 - OVG 11 S 11.18 - juris Rn. 10 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2022 - 4 S 20.22

    Bedeutung einer richterlichen Eignungsbewertung; Notwendigkeit einer

    Ein erstinstanzlich unterlaufener Gehörsverstoß würde durch die Berücksichtigung des Vorbringens im Beschwerdeverfahren geheilt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. November 2019 - OVG 11 S 11.18 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VG München, 30.03.2023 - M 17 K 18.1564

    Fortbestehen der Entsorgungsverantwortung

    Die Entsorgungspflicht vermindert sich allerdings, wenn und soweit ein Teil der vom Entsorgungspflichtigen angelieferten Abfälle bzw. der mit Abfällen anderer Anlieferer vermischten Abfälle noch verwertet wurden (BVerwG, U.v. 28.6.2007 - 7 C 5.07, juris Rn. 22 f.; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 14.11.2019 - OVG 11 S 11.18, juris Rn. 22).
  • VG Gelsenkirchen, 25.02.2021 - 9 L 1214/20

    Pflicht des Betreibers zur Auskunft über sämtliche ihm bekannten Namen von

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 7 C 5.07 -, juris Rn. 22; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. November 2019 - OVG 11 S 11.18 -, juris Rn. 20.
  • VG Gelsenkirchen, 25.02.2021 - 9 L 1215/20

    Pflicht des Betreibers zur Auskunft über sämtliche bekannten Abfall- und

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 7 C 5.07 -, juris Rn. 22; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. November 2019 - OVG 11 S 11.18 -, juris Rn. 20, 22.
  • VG Gelsenkirchen, 25.02.2021 - 9 L 1216/20

    Pflicht des Betreibers zur Auskunft über sämtliche ihm bekannte Namen von

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 7 C 5.07 -, juris Rn. 22; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. November 2019 - OVG 11 S 11.18 -, juris Rn. 20.
  • VG Gelsenkirchen, 25.02.2021 - 9 L 1217/20

    Pflicht des Betreibers zur Auskunft über sämtliche bekannten Abfall- und

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 7 C 5.07 -, juris Rn. 22; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. November 2019 - OVG 11 S 11.18 -, juris Rn. 20, 22.
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